Stand der Vereinbarkeit

Diese Website wurde nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA umgesetzt. Bei der letzten Prüfung wurden keine Verstöße gefunden.

Als Freelancer bin ich nach dem Barrierefreiheitsgesetz nicht zu dieser Erklärung verpflichtet. Ich gebe sie freiwillig ab, weil Barrierefreiheit Teil meiner Arbeit ist.

Was diese Website bietet

  • Vollständige Bedienung mit der Tastatur, mit gut sichtbarem Fokus
  • Link zum direkten Sprung zum Inhalt
  • Klare Überschriften und saubere Struktur für Screenreader
  • Geprüfte Farbkontraste in hellem und dunklem Modus sowie in Graustufen
  • Darstellung wählbar: hell, dunkel, farbig oder Graustufen
  • Vergrößern bis 400 Prozent ohne seitliches Scrollen
  • Formulare mit sichtbaren Beschriftungen, verständlichen Fehlermeldungen und ohne CAPTCHA
  • Keine Zeitlimits beim Ausfüllen
  • Weniger Bewegung, wenn dein System das wünscht
  • Kalkulator und Kontaktformular funktionieren auch ohne JavaScript

Bekannte Einschränkungen

Derzeit sind keine Barrieren bekannt. Solltest du trotzdem auf eine stoßen, freue ich mich über deinen Hinweis.

Wie geprüft wurde

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Alle Seiten wurden automatisiert mit axe-core nach WCAG 2.2 AA geprüft, jeweils im hellen und dunklen Modus, in Graustufen, am Handy mit geöffnetem Menü sowie mit ausgefüllten und fehlerhaften Formularen. Zusätzlich wurden Fokusführung und Fehlermeldungen in Kalkulator und Kontaktformular sowie die Darstellung bei 320 Pixel Breite automatisiert getestet.

Diese Erklärung wurde am 24. September 2026 erstellt und zuletzt geprüft.

Feedback und Kontakt

Du bist auf eine Barriere gestoßen oder brauchst Inhalte in einer anderen Form? Schreib mir an office@seom.at oder über das Kontaktformular. Ich melde mich innerhalb von zwei Wochen.

Schlichtungsverfahren

Wenn du dich wegen einer Barriere benachteiligt fühlst und wir keine Lösung finden, kannst du beim Sozialministeriumservice ein kostenloses Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beantragen: www.sozialministeriumservice.gv.at.

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